Ab dem 1. Mai tritt ein bundesweites Handyverbot für Schülerinnen und Schüler bis zur achten Schulstufe in Kraft. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen, wie die kürzlich veröffentlichte Verordnung zeigt. So sollen Lehrkräfte in bestimmten Fällen das Nutzen von Handys zum Lernen erlauben können, was in einigen Unterrichtsfächern und bei Schulveranstaltungen von Bedeutung ist.
Ausnahmen für den Unterricht und gesundheitliche Gründe
Das geplante Handyverbot sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler ihre Handys in der Schule grundsätzlich nicht nutzen dürfen, jedoch gibt es wichtige Ausnahmen. Lehrkräfte können beispielsweise das Handy für den Unterricht verwenden, etwa im Fach Digitale Grundbildung oder bei Workshops zu Netzsicherheit. Auch das Überprüfen von Fakten während des Unterrichts könnte das Nutzen von Mobiltelefonen rechtfertigen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen auf ihr Handy angewiesen sind, dürfen dieses weiterhin nutzen. Ein Beispiel ist die Verwendung von Blutzuckermessungs-Apps für Diabetiker. Diese Regelung stellt sicher, dass medizinische Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden.
Nutzung bei mehrtägigen Schulveranstaltungen erlaubt
Zudem dürfen Mobiltelefone bei mehrtägigen Schulveranstaltungen verwendet werden, um beispielsweise digitale Bus- und Stadtpläne abzurufen oder mit den Eltern zu kommunizieren. Dies soll den Schülern ermöglichen, sich auch außerhalb des Klassenraums sicher und effektiv zu orientieren.
Pausen und schulautonome Regelungen
In den Pausen soll, laut Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), wieder “Leben in die Klassen kommen.” Das Handyverbot während des Unterrichts soll dazu beitragen, die sozialen Kompetenzen und die Konzentration der Schüler zu fördern. Doch in den Pausen könnten die Schüler ihre Handys weiterhin benutzen – dies ist eine wichtige Ausnahme von den strengen Regeln.
Ein weiteres Beispiel für Flexibilität ist die Nutzung von Mobiltelefonen während der Mittagspause. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass Handys, Smartwatches und ähnliche Geräte während schriftlicher Leistungsfeststellungen weggelegt werden müssen.
Verantwortung für digitale Geräte und Sanktionen bei Verstößen
Die Verordnung sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler selbst für die Sicherheit ihrer digitalen Geräte verantwortlich sind. Der Spind gilt als sicherer Aufbewahrungsort für die Handys. Sollte es zu Verstößen gegen die Handyregeln kommen, hat das Lehrpersonal die Möglichkeit, die Geräte bis zum Ende des Schultags zu konfiszieren. Bei wiederholten Verstößen oder problematischen Inhalten wie Mobbing oder Pornografie ist es erlaubt, das Handy nur an die Erziehungsberechtigten auszuhändigen.
Das geplante Handyverbot ab Mai soll die Konzentration und sozialen Fähigkeiten der Schüler fördern. Die zahlreichen Ausnahmen ermöglichen es jedoch, in bestimmten Fällen flexibel zu reagieren und den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Nutzung von digitalen Geräten und der Förderung von persönlichen Interaktionen und Lernprozessen angestrebt.